Studierende in akuter Notlage können Überbrückungshilfe bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen.
Neben dem zinsvergünstigten KfW-Studienkredit, welcher seit dem 1. Juni auch für ausländische Studierende erhältlich ist, und den geänderten BaföG Bedingungen, gibt es für Studierende in Notlage nun weitere Unterstützung. Ab Dienstag den 16. Juni 2020 können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.
Der Online-Antrag ist möglich über: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de